Wenn Sie eine polizeiliche Ladung erhalten haben oder mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert sind, benötigen Sie sofort kompetente rechtliche Beratung. Jede Aussage kann entscheidend sein.
Das Strafrecht spricht von einer Drohung, wenn jemandem ein ernstzunehmendes Übel angekündigt wird – etwa körperliche Gewalt, berufliche Konsequenzen oder ein persönlicher Angriff. Entscheidend ist dabei, ob die Drohung geeignet ist, Furcht oder Druck auszuüben.
Beispiel: "Wenn du nicht tust, was ich sage, wirst du es bereuen."
Doch: Ob diese Aussage wirklich strafbar ist, hängt vom Kontext, der Glaubwürdigkeit und der Zielrichtung ab. Genau das prüfen wir für Sie.
Dr. Gregor Klammer ist von Herzen Anwalt und vertritt mit großer Leidenschaft vor Gericht. Sein Spezialgebiet ist das Strafrecht, sowie das Fremden- und Staatsbürgerschaftsrecht.
Ein besonderes Anliegen ist ihm, Prozesse für jedermann so zu gestalten, dass kompromisslos die besten Ergebnisse für den eigenen Mandanten erzielt werden können und dabei gleichzeitig auch leistbar ist.
Der Fokus im Strafrecht richtet sich auch gegen Unrecht, welches vom Staat verursacht wird: Ein faires Verfahren mit Wahrung der Rechte des Beschuldigten ist mittlerweile immer seltener geworden. Daher ist es umso wichtiger, einen Rechtsanwalt an seiner Seite zu haben, der tatsächlich die Rechte des Mandanten vertritt.
Dr. Klammer spricht Deutsch, Englisch und Spanisch.
"Herr C kam kürzlich aufgeregt zu uns: Die Staatsanwaltschaft hat gegen ihn aufgrund eines Online-Postings einen Strafantrag gestellt. Nun findet eine Hauptverhandlung statt, bei welcher ihm sogar eine Haftstrafe droht. Der Vorwurf: Er habe einer Person in einer hitzigen Debatte online mit dem Tod bedroht."
"Und tatsächlich: Glaubhaft kann er vor Gericht erklären, dass auch andere Personen Zugriff auf seinen Account haben und es durchaus möglich sein kann, dass ein Arbeitskollege diese Posting geschrieben hatte. Denn: Ein Online-Posting trägt nunmal keinen Fingerabdruck. Es kommt schließlich zu einem Freispruch."
"Frau A ist nach einer Trennung sehr aufgewühlt, und beschimpft ihren Ex-Freund. Es wird schließlich immer hitziger in der gemeinsamen Wohnung, bis sie schließlich Angst bekommt, ein Messer zückt und den Ex-Freund mit dem Abstechen bedroht."
"Wir können schließlich überzeugend darlegen: Bei einer Eskalation sind insbesondere die körperlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Frau A wiegt kaum 50kg, ihr Ex-Freund ist hingegen fast zwei Meter groß. Eine situationsbedingte, angemessene Drohung ist durchaus im Einzelfall auch als gerechtfertigt zu werten. Das Verfahren wird ohne Anklage schließlich eingestellt."
Eine Ladung zur Polizei kann beunruhigend sein – besonders, wenn Sie nicht wissen, ob Sie als Beschuldigter oder Zeuge geladen sind. Viele machen den Fehler, ohne anwaltliche Beratung auszusagen und bringen sich so in eine gefährliche Lage.
Sagen Sie bei der Polizei nichts ohne Verteidiger. Auch ein harmloses Gespräch kann zur Beweissammlung gegen Sie genutzt werden. Nutzen Sie jetzt Ihre Chance – bevor andere über Ihre Zukunft entscheiden.
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